Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie und euch u. a. über Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testungen informieren.
Ab sofort gilt:
Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert, wird auf Veranlassung des Gesundheitsamtes in Quarantäne geschickt, und zwar für die Dauer, die das Gesundheitsamt festlegt.
Kontaktpersonen (Sitznachbarn etc.) werden im Regelfall nicht mehr mit einer Quarantänemaßnahme bedacht. Sollte das Gesundheitsamt aus einem besonderen Umstand heraus dies dennoch anordnen, können diese Kontaktpersonen sich am 5. Tag der Quarantäne mit einem negativen PCR-Test oder einem qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest freitesten und nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.
Ab dem 20. September gilt: In der Schule erfolgen nun 3 x wöchentlich Selbsttestungen, und zwar grundsätzlich am Mo/Mi/Fr zu Beginn der 1. Stunde.
Noch immer gelten (vorläufig):
Maskenpflicht im Schulgebäude
Selbsttestpflicht für nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler
Handdesinfektion beim Betreten des Gebäudes
Mit freundlichem Gruß
Dr. M. Collel
Erasmus-Gymnasium Grevenbroich