Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
in dieser Mail teile ich euch / Ihnen die aktuelle Corona-Verordnung des Ministeriums mit.
Ab dem 2. November gilt:
Es ist seitens des Ministeriums vorgesehen, die Quarantäneentscheidungen zukünftig auf folgenden Grundlagen zu treffen:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung" von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. M. Collel
Erasmus-Gymnasium Grevenbroich