Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
ich hoffe sehr, dass sich alle Familien in den sicherlich herbeigesehnten Sommerferien ausreichend erholen und die Energiezellen auffrischen konnten. Das vor uns liegende Schuljahr 2021/22 wird sich vermutlich in ruhigeren Bahnen bewegen, einesteils der epidemiologischen Ausgangssituation in Deutschland – andernteils gut erprobter Krisenbewältigungsprozesse wegen. Mussten wir uns im vergangenen Schuljahr in Zuversicht üben, ist nun Achtsamkeit gefragt.
In diesem Brief teile ich euch und Ihnen zur Vorentlastung des Schulleiterbriefes, der traditionell am ersten Schultag ausgeteilt wird, vorab wichtige Informationen zum wiedereinsetzenden Unterricht nach den Sommerferien mit.
Wir starten mit Präsenzunterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang, aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen.
- Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. (Ausnahmen bedürfen eines aussagekräftigen Attestes.) Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
- Mit Beginn des Schuljahres bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus zunächst erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen. Zur Erleichterung der Testorganisation bitten wir Sie, ihrem Kind den Impfnachweis in Kopie mitzugeben. Wer diesen Nachweis nicht vorzeigen kann, nimmt an der Testierung teil.
- Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen. Aber: Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät zur Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Die Möglichkeit zur Impfung besteht in Arztpraxen und seit dem 22. Juli 2021 auch in allen Impfzentren. Über die Impfangebote für Schülerinnen und Schüler habe ich Sie per Mail informiert. Eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich.
- Wie im Vorjahr gilt generell: die Schule betreten darf nur, wer symptomfrei ist.
- Bitte teilen Sie uns auch zukünftig alle Quarantänefälle mit. Dies gilt auch für den Schuljahresbeginn und insbesondere für die Schülergruppe der Nachzuprüfenden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schulleiterbrief.
Herzlich
Dr. M. Collel