Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
soeben erhielt ich die Information des Ministeriums, dass ab Montag (21.06.2021) die Maskenpflicht im Außenbereich der Schule entfällt.
Ich zitiere aus der oben genannten Nachricht: "Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. [...]
Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen." Ich bitte jedoch alle Schülerinnen und Schüler, die Masken in jedem Fall immer (also auch draußen) mitzuführen, damit das erforderliche Wiederaufsetzen der Maske beim Betreten des Schulgebäudes sichergestellt ist. Diese Regel kann auf Anordnung einer Lehrkraft (z.B. im Sportunterricht) aufgehoben werden.
Mit freundlichem Gruß
Dr. M. Collel
Erasmus-Gymnasium Grevenbroich