nach den Osterferien gelten folgende - zum Teil bereits kommunizierte - Regelungen:
Die Maskenplicht entfällt. Das freiwillige Tragen von Masken ist gestattet.
Die (anlasslosen) Selbsttests entfallen. - Unabhängig vom Ende der anlasslosen Testungen gilt: Sind bei einem/r Schüler/in Erkältungssymptome feststellbar, wird der/die Schüler/in ins Sekretariat geschickt, wo er/sie sich unter Aufsicht testet. Im Falle eines positiven Ergebnisses gelten (bis auf Weiteres) die gleichen Regeln wie bisher.
Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5-7 gehen am Ende der Pausen selbstständig in den Unterricht.
Toilettenbesuche sollen nach Möglichkeit in den Pausen stattfinden.
Der Eingang an der Röntgenstraße wird erst um 7:45 Uhr geöffnet (der Mensaeingang ist ab 7:30 Uhr geöffnet).